Newsletter verschicken über WhatsApp

von Bianka Bensch
Veröffentlicht: Letzte Aktualisierung am: 6 Kommentare
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Mit über 800 Millionen Nutzern ist WhatsApp der meistgenutzte Messenger überhaupt. Es liegt nur nahe, dieses Potential für Unternehmen zu nutzen. Nachdem es neulich in meinem Beitrag „WhatsApp & Co: Messenger in der Unternehmenskommunikation“ eher um Grundlegendes und Beispiele zur Nutzung ging, wird es heute eher konkret und vor allem ganz praktisch rund um das Thema WhatsApp-Nutzung für Unternehmen.

Eine Vorbemerkung: Die rechtliche Sicht der Dinge

Natürlich kann man nicht einfach Handynummern sammeln und einen Newsletter an diese verschicken. Wie bei anderen Newslettern auch ist es auch beim Newsletterversand per WhatsApp notwendig, dass der Empfänger zuvor dem Empfang zugestimmt hat. Grundlage hierfür ist das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, das den Versand von Werbung ohne Einwilligung des Empfängers untersagt.

Obwohl anscheinend auch ein Single Opt-In möglich ist – also beispielsweise dass der Empfänger beispielsweise durch Setzen eines Häkchens zustimmt, den Newsletter empfangen zu wollen – scheint am sichersten zu sein, per Double Opt-In-Verfahren die Zustimmung des Empfängers einzuholen. Hierbei wird z.B. per E-Mail noch einmal vom Empfänger bestätigt, dass er tatsächlich den Newsletter bekommen möchte. Wichtig ist auch ein Hinweis auf das Thema Datenschutz. Da personenbezogene Daten erhoben werden, muss der Nutzer ausdrücklich zustimmen. Auch auf sein Recht zum Widerruf sollte man ihn direkt hinweisen.

Eine Möglichkeit des einfachen Opt-In-Verfahrens wäre, dass der Nutzer sich unter seiner eigenen Mobilfunkrufnummer aktiv für den Newsletter anmeldet und zwar mit einer Nachricht nach dem Motto „Ja, ich will…“. Damit sollte den rechtlichen Grundlagen Genüge getan sein. Wer sich komplett absichern will, macht von jeder dieser Anmeldenachrichten noch einen Screenshot und speichert diesen ab.

Mehr zur rechtlichen Seite finden Sie auch unter Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte

WhatsApp Newsletter in Eigenregie anbieten

WhatsApp LogoEinen Newsletter per WhatsApp können sie natürlich problemlos selbst anbieten. Da WhatsApp an eine Mobilfunknummer gebunden ist, ist es notwendig, sich vorher grundlegend ein paar Gedanken zu machen. Grundsätzlich kann es sinnvoll sein, den Newsletterdienst über ein extra Firmen-Smartphone nur dafür abzuwickeln statt über das Smartphone eines Mitarbeiters. So kann der Dienst auch von mehreren Mitarbeitern betreut werden und bei Krankheit oder Ausscheiden eines Verantwortlichen steht kein Rufnummernwechsel oder ein ähnliches Problem ins Haus.

Ist die Entscheidung für ein Endgerät gefallen, muss entschieden werden, wie die Anmeldung für den Newsletter vor sich gehen soll. Dazu sind mehrere Varianten denkbar. Sie können die WhatsApp-Rufnummer auf Ihrer Firmen-Webseite veröffentlichen. Wer Ihren Service in Anspruch nehmen möchte, speichert die Nummer ab und schickt Ihnen eine Nachricht, beispielsweise mit dem Text „Anmeldung“. Alternativ richten Sie ein Kontaktformular auf Ihrer Webseite ein, über das die Interessenten Ihnen ihre Mobilfunknummer zusenden können. Noch schnell ein Häkchen für die akzeptierte Datenschutzerklärung und auch damit sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.

WhatsApp Newsletter als Gruppe oder Broadcastliste

Für den tatsächlichen Versand des Newsletters bestehen ebenfalls wieder zwei Möglichkeiten. Sie können entweder eine WhatsApp-Gruppe einrichten, der Nachteil dabei ist allerdings, dass dort alle Mitglieder untereinander sichtbar sind. Im Sinne des Datenschutzes sollten Sie also darauf verzichten und lieber auf die Möglichkeit einer Broadcast-Liste zurückgreifen. Über diese sehen sich die einzelnen Mitglieder nicht untereinander. Voraussetzung für den Empfang Ihrer Nachrichten ist dann jedoch, dass der Empfänger Ihre Nummer in seinem Gerät abgespeichert hat. Jeder Empfänger hat die Möglichkeit, Ihnen persönlich zu antworten.

Das eigentliche Einrichten einer Broadcast-Liste auf Ihrem Mobilgerät ist schlussendlich einfach. Je nachdem, mit welchem Gerät Sie arbeiten, helfen Ihnen folgende Anleitungen weiter:

Drei Tipps für WhatsApp-Newsletter

Schicken Sie nicht zu viele Nachrichten an Ihre Newsletterempfänger. Sehen Sie den Nesletter über WhatsApp eher etwas spielerischer und als kurze Info schnell mal tagsüber. Eine Nachricht pro Tag, vielleicht zur Mittagspausenzeit, reicht.
Zum Tracken Ihrer Links im Newsletter nutzen Sie einfach einen Dienst wie bit.ly. So können Sie jederzeit nachvollziehen, wie viele Empfänger auf den von Ihnen angebotenen Link geklickt haben.
Nutzen Sie ruhig auch die Vorteile dieses direkten Kontakts zu Ihren Kunden aus und stellen Sie Fragen, die zur Interaktion anregen. Die Antworten auf die Fragen könnten Sie dann beispielsweise in Blogposts verarbeiten oder in Ihrem nächsten E-Mail-Newsletter.

Serviceanbieter für WhatsApp Newsletter

Wollen Sie Ihren WhatsApp-Newsletter nicht selber betreiben, gibt es inzwischen auch verschiedene Serviceanbieter, die Ihnen gegen Bezahlung ein Portal zur Newsletterverwaltung zur Verfügung stellen. Die beiden großen Anbieter möchte ich hier noch kurz vorstellen.

WhatsBroadcast Logo

WhatsBroadcast Logo

WhatsBroadcast wird betrieben von der Sabazia eBusiness GmbH mit Sitz in Augsburg. Für derzeit 29 Euro zzgl. MwSt. Grundgebühr im Monat erhält man einen WhatsApp-Newsletter-Kanal mit bis zu 250 Empfängern und unbegrenzten Nachrichten. Je weitere 500 Empfänger zahlt man weitere 5 Euro zzgl. MwSt. Das Angebot ist monatlich kündbar. Enterprise-Lösungen mit anderen Konditionen sind per Anfrage erhältlich, das Angebot kann außerdem 30 Tage kostenfrei getestet werden.

WhatsService Logo

WhatsService Logo

Die WhatsService GmbH, ebenfalls mit Sitz in Augsburg, bietet für einen Grundpreis von 9,90 Euro zzgl. MwSt. ebenfalls unbegrenzte Nachrichten an eine unbegrenzte Empfängerzahl, allerdings werden je Empfänger 5 Cent zzgl. MwSt pro Monat fällig. Hochgerechnet auf das Grundpaket des Konkurrenten mit 250 Empfängern entspricht das Paket dann einem vergleichbaren Monatspreis von 22,40 Euro zzgl. MwSt. und ist damit ein wenig preiswerter und genauer in der Abrechnung. Auch dieses Angebot ist monatlich kündbar und für Lösungen zu anderen Konditionen sind Preise anfragbar. Es gibt die Möglichkeit eines kostenfreien Testaccounts.

Ich persönlich habe beide Anbieter bisher nicht getestet, tendiere zu WhatsService, nicht so sehr wegen des Preises, sondern vor allem, da offensichtlich namhafte Firmen wie n-tv und Focus Online ebenfalls diesen Service nutzen und das auch auf der Webseite dargestellt wird. Wenn „die Großen“ dem Anbieter vertrauen, kann auch Ihr Unternehmen sich auf ihn verlassen.

Die Zukunft von WhatsApp in der Business-Nutzung

Wohin sich der Dienst und seine Nutzungsmöglichkeiten entwickeln werden, lässt sich schwer vorhersehen. Im Moment ist WhatsApp – nicht zuletzt dank des Aufkaufs durch Facebook – absolut auf der Überholspur. Vor allem jüngere Menschen setzten verstärkt WhatsApp in der Kommunikation ein und gerade für Unternehmen, die Kunden in diesem Segment haben und/oder suchen, kann sich WhatsApp unter Umständen zu einem wertvollen Werbekanal entwickeln. Jedenfalls wird es spannend sein, diese neuen Entwicklungen im Bereich des Direktmarketing zu verfolgen. Und wer weiß schon, was nach WhatsApp the next big thing sein wird?

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6 Kommentare

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Antwort
Simon 29. Januar 2016 - 08:59

Gerne möchte ich auch auf unseren Service WhatsPro aufmerksam machen. Das Thema Marketing und WhatsApp ist alleine durch die unglaubliche Maße an aktiven Benutzern mit viel Potential behaftet. Wenn man im Marketing aktiv ist sollte man sich diesem Thema definitiv annehmen.

Antwort
virtueller Datenraum Anbieter 4. November 2016 - 11:08

Stimme zu. Ich empfehle Internet mehr für Business treiben und weniger privat. Das mache ich mit VDRs.

Antwort
Marc 28. Mai 2018 - 18:51

Neben WhatsBroadcast gibt es zum Beispiel auch noch instantkom https://instantkom.de

Diesen Service nutzte ich bereits einige Monate und bin zufrieden damit.

Antwort
Stefan Hoffmeister 28. Mai 2018 - 20:14

danke für den Hinweis. Den Dienst kannte ich noch nicht…

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