closed gTLD Bewerbungen sorgen in der heißen Phase vor dem Start der neuen Top Level Domains für Unruhe. Im Rahmen des new gTLD Programms der ICANN könnte man sehr grob drei Gruppen von Bewerbungen unterscheiden: geografische Endungen, generische und sogenannte dotBrands – also Markenendungen. Der domain-recht.de Blog gibt zu den generischen gTLD an:
Aufgrund ihrer allgemein-beschreibenden, also generischen Natur bestehen an diesen Begriffen in der Regel keine Kennzeichenrechte; so sieht beispielsweise § 8 MarkenG vor, dass die Eintragung solcher Marken wegen absoluter Schutzhindernisse ausgeschlossen ist; ihre Nutzung soll jedermann offen stehen.
Dennoch ist mittlerweile bekannt, dass sich mehrere Bewerber um entsprechende Top Level Domains bemühen, die sie im “single-registrant” Modell, ausschließlich zur eigenen Nutzung verwenden wollen. Einige Beispiele wären:
- LÓreal: .makeup
- Google: .blog – Google möchte, dass alle hier beantragten Domaininhaber das Blogsystem “Blogger” von Google verwenden. Dies würde etwa einen Wettbewerb mit anderen CMS Systemen, wie WordPress oder Tumblr unterbinden.
closed gTLD Problem am Beispiel .blog
Kevin Murphy, von DomainIncite, beschreibt das .blog Problem:
Should ICANN grant Charleston Road Registry’s exemption to the Code of Conduct, and the proposed gTLD operate with Google as the sole registrar and registrant, members of the public will not be able to directly register domain names in this new gTLD. Users will, however, be given the opportunity to make use of a vanity second-level domain as a memorable identifier linked to content in Blogger.
In other words, Google will “own” all the second-level .blog domains, but will allow Blogger customers to “use” them.
Sollte die ICANN Charleston Road Registry eine Ausnahme des Code of Conduct ermöglichen und die vorgeschlagene new gTLD von Google als einzigem Registrar und Registranten betrieben werden, wäre es der Öffentlichkeit nicht möglich unterhalb dieser Top Level Domain Domains zu registrieren. Nutzer hätten allerdings die Möglichkeit eine Vanity URL, als Second-Level Domain zu nutzen, die direkt auf den Inhalt eines Blogger Blogs verlinkt wird.
Mit anderen Worten wäre Google der Eigentümer aller second-level .blog Domains, aber würde es Blogger Kunden erlauben, diese zu nutzen.
Umgang mit den closed gTLD Bewerbungen
Überraschend ist, dass das Thema erst jetzt massiv diskutiert wird, obwohl das new gTLD Programm schon seit 2011 Thema ist. Nach diversen Einwänden unterschiedlicher Gruppierungen, Unternehmen und öffentliche Organisationen, hat die ICANN kurzfristig eine “comment period” – eine öffentliche Anhörung, ab dem 05. Februar eingerichtet. Besonders interessiert ist ICANN an Antworten zu den Fragen, wann von einer »generischen« Top Level Domain auszugehen ist, und unter welchen Umständen einem Bewerber gestattet sein soll, offene oder geschlossene Vergaberegelungen zu verabschieden. Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit, bis zum 7. März 2013 an der “comment period” teilzunehmen und Stellungnahmen abzugeben.
Man darf über die weitere Entwicklung gespannt sein! Die ICANN steht sicherlich in der Pflicht ihren Anspruch, für einen freien Zutritt des Internet zu sorgen, umzusetzen. Andererseits haben die Bewerber bereits sehr viel Geld investiert, um bis zu diesem Punkt zu kommen und große globale Unternehmen, wie Google oder Amazon werden sicherlich ihre Pläne nicht kampflos aufgeben.