Versandapotheken: Acht Tipps zum Umgang mit Abmahnungen

von Stefan Hoffmeister
Veröffentlicht: Letzte Aktualisierung am: 0 Kommentar
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Für Online-Händler sind Abmahnungen ein ständiges Ärgernis. Versandapotheken befinden sich demgegenüber in einer noch deutlich gesteigerten Gefährdungslage: Mit ihrem nahezu unüberschaubaren Sortiment an rechtlich hochgradig regulierten Waren des Arzneimittel- und apothekenüblichen Nebensortiments sind sie ein wahres Eldorado für Abmahner. Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) hat auf seiner Website die häufigsten Fragen zur Handhabung von Abmahnungen zusammengestellt.

Whitepaper von Juravendis zu Abmahnungen

„Muss ich auch handeln, wenn die Abmahnung unberechtigt ist?“, „Kann ich als Versandapotheke überhaupt für in der Lauer-Taxe gelistete Produkte abgemahnt werden, auch wenn ich gar nicht Hersteller dieser Produkte bin?“, „In welchem Fall soll ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?“ Trotz der Vielzahl der Abmahnungen stellen sich die abgemahnten Apotheker häufig die gleichen Fragen. Das war der Anlass, die wichtigsten Fragen und Antworten juristisch fundiert zusammenfassen zu lassen.

Das Papier wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Juravendis (Thomas Bruggmann LL.M.) erstellt und steht zum Download unter

http://www.bvdva.de/veroeffentlichungen/recht bereit.

Hier einige wichtige Fragen:

  • Kann ich als Versandapotheke überhaupt für in der Lauer-Taxe gelistete Produkte abgemahnt werden, auch wenn ich gar nicht Hersteller dieser Produkte bin?
  • Gilt das auch, wenn ein Produkt nur im Apotheken-Webshop abrufbar ist, tatsächlich aber gar nicht abgegeben wurde?
  • Meine Versandapotheke hat eine Abmahnung wegen eines Produktes erhalten, dessen Hersteller nun anbietet, die Verteidigung gegen die Abmahnung durch seine Anwälte zu übernehmen. Ist dies nicht eine bequeme Lösung?
  • Reicht es, die von der Abmahnung beanstandete Handlung einfach einzustellen, z.B. ein Produkt auszulisten oder einen Werbetext zu löschen
  • Wenn die Abmahnung berechtigt ist: Soll ich dann einfach die vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?
  • Was kann ich noch tun, falls die Abmahnung berechtigt ist?
  • Muss ich auch handeln, wenn die Abmahnung unberechtigt ist?
  • Kann ich mich als Versandapotheker wirksam vor Abmahnungen schützen?

AbmahnungenÜber den BVDVA

Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) ist Interessenvertreter und Dienstleister der zugelassenen deutschen Versandapotheken und schützt deren beruflichen, wirtschaftlichen und politischen Interessen. Die Mitglieder des BVDVA engagieren sich für die Sicherstellung einer hohen Qualität der pharmazeutischen Versorgung im Arzneimittelversandhandel, wobei die bestmögliche pharmazeutische Beratung und Betreuung der Patienten im Fokus steht (www.bvdva.de)

Letzte Änderung: 07:42:55 – 2017-10-23

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