Mit Wirkung vom 3. Dezember 2013 wird die DENIC eG, die zentrale Registrierungsstelle und technische Betreibergesellschaft der deutschen Top Level Domain .de, für alle Domains mit deutscher Länderendung ein Karenzverfahren einführen, das Domaininhaber vor dem ungewollten Verlust ihrer Domain durch eine versehentliche Löschung schützt.
30 Tage Redemption Grace Period Übergangsfrist (Cooldown-Phase)
Nach dem neuen Verfahren werden .de-Domains, für die Domaininhaber einen Löschauftrag erteilen, zukünftig nicht mehr unwiederbringlich gelöscht. Vielmehr schließt sich an die Löschung zunächst eine Karenzzeit von 30 Tagen an: die sogenannte Redemption Grace Period (kurz RGP). Innerhalb dieser Zeitspanne kann die betreffende Domain nur im Auftrag des vormaligen Domaininhabers erneut registriert werden.
Die Karenz ermöglicht es dem bisherigen Domaininhaber, die Löschung der Domain rückgängig zu machen, indem er die Domain durch seinen Provider wiederherstellen lässt (RESTORE). Erst wenn nach Ablauf der 30-tägigen Karenz keine Wiederherstellung erfolgt ist, steht die Domain zur Neuregistrierung durch jeden Interessierten zur Verfügung. Eine ähnliche Regelung gilt aktuell auch bereits bei den Registrierungsstellen anderer Top Level Domains.
Der RESTORE einer Domain wird für den im Kundenauftrag handelnden Provider mit Kosten verbunden sein, sodass gegebenenfalls mit der Weitergabe dieser Kosten an den Domaininhaber zu rechnen ist.
Befindet sich eine .de-Domain nach Einführung von RGP in der Karenz, so wird eine entsprechend lautende Statusmeldung über die DENIC-Informationsdienste (whois) auf www.denic.de ausgegeben.
Infolge dieser Maßnahmen gelten für .de-Domains künftig geänderte Registrierungsrichtlinien. Die neuen DENIC-Domainrichtlinien für .de-Domains werden mit Datum des Betriebsgangs von RGP, dem 3. Dezember 2013, unter dem Link www.denic.de/domains/allgemeine-informationen/domainrichtlinien.html dauerhaft veröffentlicht.
Quelle: DENIC Pressemeldung
Das Domain-Recht Blog hatte bereits im Mai über die Pläne berichtet und darauf hingewiesen, dass es sich dabei um einen schon länger üblichen Industriestandard handelt:
Für generische Top Level Domains wie .com, .net oder .info ist die RGP aufgrund einer Zusatzregelung zum Registrar Accreditation Agreement (RAA) seit vielen Jahren Standard.