Kein Online-Handel ohne Verpackungen: So umgehen Sie Abmahnungen und Bußgelder

von Stefan Hoffmeister
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Wandern Waren vom Shop zum Kunden, stehen Händler für die Verpackungsmaterialien, die eigentlich nur zum sicheren Transport dienen sollen, in der Verantwortung: Sie müssen das Recycling von Kartons, Füllmaterialien und Co. gewährleisten. Haben Sie sich als Online-Händler mit diesem Thema noch nicht beschäftigt? Dann aber schnell! Mit der passenden Entsorgungslösung können Abmahnungen und Bußgelder vermieden werden. Diese betragen in Deutschland bis zu 100.000 Euro und können so gerade für kleine Shops zur echten Existenzbedrohung werden.

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Verpackungsverordnung – Wer muss handeln?

Die Verpackungsverordnung (VerpackV) verpflichtet seit 1991 Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen, die sie an Endkunden versenden, zurückzunehmen und dem Wertstoffkreislauf wieder zuzuführen. Gesetzlich verpflichtet ist also auch der Online-Handel. Dies gilt sowohl für Händler bei Verkaufsplattformen wie Amazon oder DaWanda als auch für Betreiber von eigenen Online-Shops. Sie müssen alle Verpackungsmaterialien, die für den Versand der Waren genutzt werden, zurücknehmen: Dazu zählen sowohl Karton als auch Füllmaterial und Luftpolsterfolie.
Mindestgrenzen sind in der Verpackungsverordnung nicht vorgesehen, sie betrifft kleine Händler daher genauso wie große Versender.

Versand nach oder innerhalb Österreichs: Auch hier gibt es Pflichten!

Achtung: Die gesetzliche Lizenzierungspflicht besteht aber nicht nur innerhalb Deutschlands. Wer innerhalb Österreichs Waren verschickt oder länderübergreifend zum Beispiel von Deutschland nach Österreich versendet, muss auch dort an einem so genannten Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen. Dafür ist ein Vertrag zur Lizenzierung der Haushalts- und Gewerbeverpackungen für den österreichischen Markt notwendig. Nähere Informationen zur rechtssicheren Entsorgung von Verpackungen in Deutschland und Österreich sind auf einem Infoportal zur Verpackungsverordnung zusammengestellt.

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Verpackungsentsorgung für kleine Händler:
Schnell & einfach lizenzieren mittels einer Pauschale

In der Praxis wäre die Rücknahme der versendeten Verpackungen für Online-Shops aber schier unmöglich und mit großem Aufwand und hohen Kosten verbunden. Daher bieten die Dualen Systeme für den Online-Handel spezielle Lösungen: Anhand von Pauschalverträgen wird die Entsorgung einer Mindestmenge an Verpackungsmaterial rechtssicher abdeckt.

Ein Anbieter für eine solche einfache und effiziente Lösung ist die Landbell AG. Online-Händler können für den deutschen Markt für nur 75 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer pro Jahr bis zu 150 Kilogramm Pappe, Papier und Kartonagen lizenzieren. Das entspricht in etwa 400 mittleren Versandkartonagen. Der deutsche Vertrag für Landbell EASy läuft zunächst über zwei Jahre. Mit dem Abschluss sind Händler rechtssicher aufgestellt – sie müssen lediglich einmal jährlich die tatsächlich versandte Menge an Verpackungen melden. Liefen die Geschäfte besser und wurden mehr Verpackungen versandt als in der Pauschalmenge vorgesehen ist, wird einfach nachgezahlt. Versender größerer Verpackungsmengen können bei Landbell ein individuelles Angebot anfordern.

Für den österreichischen Markt haben Online-Händler mit Landbell EASy für jährlich 129,50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer die Möglichkeit, sogar bis zu 1.500 Kilogramm Haushaltsverpackungen und bis zu 1.500 Kilogramm Gewerbeverpackungen pauschal zu lizenzieren. Die tatsächliche Menge muss dann nicht mehr gemeldet werden. Alle Details über die Rechtslage in Österreich und weitere Informationen für die Pauschale für den österreichischen Markt finden Sie unter shop.landbell.de.

Jetzt schnell handeln: Vertrag einfach online abschließen

Mit Landbell EASy können Online-Händler schnell handeln und Verpackungen einfach und unkompliziert lizenzieren. Einfach online für Landbell EASy registrieren und den Vertrag abschließen. Gezahlt wird per Kreditkarte, Rechnung oder PayPal. Fertig!

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