SEPA Umstellung führt evt. zu Ende von Lastschrift im eCommerce

von Stefan Hoffmeister
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Der Countdown für die wichtigste Umstellung seit der Euro-Einführung läuft, doch nur wenige Unternehmen, Behörden und Vereine haben ihn bislang wahrgenommen: Die meisten hinken bei der Umsetzung des Gesetzes zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) deutlich hinterher. Erst ein Drittel der Unternehmen nutzt bereits Überweisungen im SEPA-Format. Gut jede fünfte Organisation hat bislang nur vage Vorstellungen von den Folgen des Gesetzes. Rund 30 Prozent planen erst zum Stichtag 1. Februar 2014 die ausschließliche Nutzung der neuen Überweisungsform. Das ergab eine aktuelle „Bestandsaufnahme zur SEPA-Migration in Deutschland“ des Forschungsinstituts ibi research an der Universität Regensburg in Kooperation mit dem Hightech-Verband BITKOM.

„Die Folgen einer verspäteten Umstellung auf SEPA können existentiell sein, vielen unvorbereiteten Unternehmen droht ab Februar 2014 die Zahlungsunfähigkeit“, sagt BITKOM-Experte Steffen von Blumroeder. Jedes vierte (27 Prozent) Unternehmen gab an, im Falle fehlender Lastschrifteingänge innerhalb von 5 Tagen Liquiditätsprobleme zu bekommen. logo-bitkom

Ab 1. Februar 2014 müssen Überweisungen und Lastschriften durchgängig im neuen SEPA-Format abgewickelt werden. Transaktionen im alten Format dürfen laut EU-Verordnung von den Banken ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ausgeführt werden. Von der Umstellung betroffen sind sämtliche Abteilungen eines Unternehmens, die mit bargeldlosem Zahlungsverkehr zu tun haben: etwa IT, Buchhaltung, Vertrieb, Einkauf oder die Personalabteilung. Die Verantwortung für das SEPA-Projekt sollte die höchste Management-Ebene übernehmen. „Die Umstellung der elektronischen Zahlungsprozesse ist für zahlreiche Unternehmen ähnlich komplex wie das Jahr-2000-Problem oder die Einführung des Euro“, sagt Dr. Ernst Stahl, Experte für Elektronische Bezahlsysteme bei ibi research.

SEPA bedroht beliebtes Lastschriftverfahren im eCommerce

Durch SEPA ist vor allem die beliebte und preiswerte Lastschrift bei Internet-Käufen in Gefahr. Der Grund ist das so genannte Online-Mandat: Es dient dem Betreiber eines Internet-Shops als Nachweis, bei der Bank seines Kunden Geld abbuchen zu dürfen. Laut Vorgaben der Banken muss ein solches Mandat ab 1. Februar 2014 in einer schriftlichen Form vorliegen. Deutsche Banken haben die SEPA-Anforderungen bislang besonders strikt ausgelegt – das würde einen hohen Mehraufwand für Kunden und Shopbetreiber bedeuten. Laut Studie will daher jeder zehnte Online-Händler die Lastschrift als mögliches Bezahlverfahren in seinem Webshop abschaffen.

Aktuelle Situation (vor SEPA)

  • Heute werden Einzugsermächtigungen oftmals nicht schriftlich erteilt (z. B. im Internet).
  • Es gibt keine gesetzlichen Formvorschriften für die Einzugsermächtigung.
  • Aber die Banken-AGB schreiben dem Zahlungspflichtigen vor, dass er eine Einzugsermächtigung nur schriftlich erteilen darf.
  • Auch der Inkassovertrag, der zwischen dem Lastschrifteinreicher und seiner Bank abgeschlossen wird, sieht vor, dass nur schriftliche Einzugsermächtigungen eingeholt werden dürfen.

Die Studie nennt auf die Frage “Warum möchten Sie als Lastschrifteinreicher die SEPA-Lastschrift nicht in Ihrem Shop anbieten?” folgende Antworten:

  • Es ist unmöglich, von allen Kunden, die per Lastschrift zahlen möchten, zunächst eine schriftliche Einzugsermächtigung einzuholen.
  • Die SEPA-Lastschrift ist für Online-Händler wegen des benötigten Mandats nicht möglich.
  • Die SEPA-Lastschrift ist für Online-Händler zu umständlich und dadurch nicht praktikabel.

Diese Antworten liegen hauptsächlich an der zukünftigen Situation mit SEPA Verfahren

  • Es gibt keine gesetzlichen Formvorschriften für das SEPA-Mandat.
  • Aber die Banken-AGB schreiben dem Zahlungspflichtigen vor, dass er ein Mandat nur schriftlich erteilen darf.*
  • Auch der Inkassovertrag,, g der zwischen dem Lastschrifteinreicher und seiner Bank abgeschlossen wird, sieht vor, dass nur schriftliche Mandate eingeholt werden dürfen.*
  • Der heute gelebte Status quo sollte auch für SEPA aufrecht erhalten werden.
  • Es gibt aber unterschiedliche Aussagen von den Banken Es gibt aber unterschiedliche Aussagen von den Banken.
  • Der Markt ist verunsichert.

* Von der ggf. vorhandenen „Öffnungsklausel“ wird in der Regel kein Gebrauch gemacht.

Der deutsche Gesetzgeber hat die Bankenwirtschaft aufgefordert, weiterhin Lastschriften beim E-Commerce zu ermöglichen. Der SEPA-Rat hat sich auf seiner jüngsten Sitzung am 21.8.2013 dieses Problems angenommen: Bundesbank und Bundesfinanzministerium drängen darauf, Online- Mandate in der bisherigen Form auch zukünftig zu akzeptieren. Von Blumroeder: „Wir appellieren an alle im SEPA-Rat vertretenden Parteien sowie an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, einen reibungslosen Lastschriftverkehr ohne erhöhte Barrieren in der SEPA-Welt zu gewährleisten.“

Zusammenfassung und Ausblick

  • SEPA existiert seit 2008 – aber viel zu wenige wissen, was es bedeutet.
  • Es herrscht nicht nur bei vielen Unternehmen, auch in den Medien SEPA-Flaute.
  • Es gibt keinen Plan B: Die Migration auf SEPA ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Aber: nur noch rund 110 Arbeitstage (Stand 21.08.2013) bis zum Enddatum der nationalen Verfahren – und es gibt noch viel zu viel zu machen.
  • Eine Last-minute-Umstellung Umstellung („Big Bang („Big Bang“) hat manchmal Vorteile ) hat manchmal Vorteile – aber sicherlich aber sicherlich nicht bei SEPA!
  • Insbesondere Unternehmen, die viele Lastschriften verarbeiten und jetzt noch nicht in der Testphase sind, könnten Probleme bekommen.

Verbleibende Probleme

  • Die deutsche Wirtschaft muss informiert, sensibilisiert und überzeugt werden!
  • Einer massiven Anti-SEPA-Stimmung muss entgegengewirkt werden!
  • Ein Konsens aller im Ein Konsens aller im SEPA-Rat vertretenden Parteien sowie der BaFin zur vertretenden Parteien sowie der BaFin zur Sicherung des Status quo muss erreicht werden!

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