Bundesverband der Autovermieter Deutschlands verklagt Autonetzer

von Stefan Hoffmeister
Veröffentlicht: Letzte Aktualisierung am: 0 Kommentar
A+A-
Reset

Die Idee der Share Economy ist die gemeinsame Nutzung von vorhandenen Ressourcen, um diese effektiver und effizienter zu nutzen. Gerade bei Kraftfahrzeugen ist dies augenscheinlich, da sie in der Regel weder 24 Stunden, noch meistens 7 Tage die Woche genutzt werden.

Die promovierte Sozialpsychologin Shoshana Zuboff sagt: “Wer zum Beispiel Car Sharing nutzen will, möchte nur wissen: Wo steht ein Wagen, wie entsperre ich ihn, wo stelle ich ihn wieder ab? Wer das Auto wartet, welche Marke es ist – das ist ihm alles egal. Als Kunde will ich eine Angebotspalette, die sich genaustens auf meine Bedürfnisse einstellen lässt.

Gegenüber brandeins (Heft 05 Mai 2013, S. 50) antwortet sie auf die Frage “wie weit sind wir bei dieser Landnahme (Anm.: gemeint ist die Verdrängung traditioneller Geschäftsmodelle) schon gekommen?”

Da toben Verteilungskämpfe. […] Ich habe drei Methoden entdeckt , mit denen alte Organisationen der Massenfertigung in die Sharing-Welt vorstoßen wollen: Kolonisierung, Infiltration, und das Trojanische-Pferd – immer geht es um eine Art Mogelpackung. Momentan sehen wir vor allem Hybrid-Modelle, bei denen die die alte und die neue Logik im Wettstreit liegen.

Anlass für diesen Beitrag war eine Meldung von FOCUS Online, mit dem Titel

“Zoff in der Carsharing-Branche”

Wer sein Auto gerade nicht braucht, kann es an andere Nutzer vermieten – so funktioniert privates Carsharing. Das schmeckt den Mietwagenfirmen gar nicht. Ihr Bundesverband verklagt jetzt den privaten Carsharing-Marktführer Autonetzer.

Handeln private Autoteiler gewerblich oder nicht? Das soll jetzt das Landgericht Berlin entscheiden. Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands (BAV) klagt gegen die Autonetzer GmbH, den Marktführer im privaten Carsharing. Der Verband ist der Auffassung, dass auch Privatleute, die ihre Autosbeim Carsharing anbieten, die Fahrzeuge als „Selbstfahrervermietfahrzeug“ anmelden müssen. In diesem Fall müssten die Besitzer ihre Autos nicht nur jedes Jahr dem TÜV vorführen, sondern auch eine spezielle Versicherung abschließen.

In den kommenden Wochen wird sich zeigen, wer im Recht ist. Bis dahin gibt es vorerst keine Einschränkungen für Privatpersonen, die Ihr Auto vermieten möchten.

Pressemeldung des Bundesverband der Autovermieter Deutschlands

Michael Brabec, Berliner Geschäftsführer, äußert sich auf der Homepage des BAV mit folgenden Worten:

Die Fahrzeuge professioneller Autovermieter sind als sogenannte „Selbstfahrervermietfahrzeuge“ zugelassen. Das bedeutet eine besondere Eintragung des Mietfahrzeugs als sogenanntes „Selbstfahrervermietfahrzeug“, eine besondere Versicherung und eine jährlich durchzuführende Hauptuntersuchung. Nimmt man sich einen Mietwagen, findet sich deshalb in den Fahrzeugpapieren ein solcher Eintrag „Selbstfahrervermietfahrzeug“. Der Bundesverband der Autovermieter ist zu der Überzeugung gelangt, dass nach aktueller Rechtslage auch im Rahmen des Carsharing „privat“ vermietete Fahrzeuge, wie sie in immer mehr Internetplattformen angeboten werden, so zugelassen sein müssen.

Darüber sind die betroffenen Carsharing-Plattformen ausführlich informiert worden. Gleichzeitig haben wir die Betreiber darum gebeten, ihre Kunden – die „privaten“ Vermieter – in den Teilnahmebedingungen über diese gesetzlich vorgegebenen Bedingungen der „privaten“ Autovermietung zu informieren. Die betroffenen Plattformen weisen diese Pflichten von sich oder ignorieren sie – soweit wir das erkennen können. So scheint bisher kein einziger „privater“ Vermieter darüber informiert zu sein, dass sein im Rahmen des Carsharing angebotenes Fahrzeug die Voraussetzungen einer Vermietung nicht besitzt und er einen Verstoß gegen mehrere Vorschriften begehen könnte, sofern er das Fahrzeug tatsächlich ohne Einhaltung der oben genannten gesetzlichen Vorgaben vermietet.

Um diese gesetzlichen Vorgaben durchzusetzen, wurde nun der Rechtsweg beschritten. Es gibt ein Gerichtsverfahren am Landgericht Berlin zu der Frage, ob zur sogenannten privaten Vermietung vorgesehene Fahrzeuge als Selbstfahrervermietfahrzeuge zugelassen sein müssen und ob den Plattformbetreibern aufzugeben ist, ihren Kunden dies mitzuteilen und auch durchzusetzen. Damit möchten wir den hohen Anspruch an die Verkehrssicherheit der gewerblichen Autovermieter, die regelmäßig nahezu neuwertige Fahrzeuge vermieten und trotzdem den bestehenden Vorschriften entsprechen, auch im Bereich der „privaten“ Vermietung durchsetzen.

Das Unternehmen Autonetzer kontert in einer offiziellen Stellungnahme, durch den Gründer und Geschäftsführer Sebastian Ballweg:

autonetzer Logo 900 x 400

Stellungnahme von Autonetzer

Die Lobbyisten der Autovermieter werden nervös – Verbandverklagt Autonetzer, Marktführer von privatem Carsharing

• Autonetzer als Marktführer von privatemCarsharing ist auf Erfolgskurs und ruft erste Neider hervor

• Bundesverband der Autovermieter (BAV) will die Idee des Teilens von privaten Autos und damit die Perspektive auf lebenswertere Städte zerstören

• Innovative Jungunternehmen werden immer wieder von etablierten Konzernen angegriffen

Der Erfolg vonCarsharing über Autonetzer soll torpediert werden

Privates Carsharing ist „IN“.Rund 4.000 Fahrzeuge bieten Privatpersonen deutschlandweitinzwischen über autonetzer.de an, um es mit Freunden und Nachbarn zu teilen. Das sind 65% mehr als noch im Vorjahr. Auch die Zahl der Nutzer hat sich auf 30.000 mehr als verdoppelt. Tendenz steigend.Damit befindet sich Autonetzer auf dem richtigen Weg in Richtung seiner Vision: Aus Parkplätzen werden Spielplätze, aus verstopften, lauten Metropolen werden lebenswertere Städte.

Wie beliebt das Teilen von Privatautos ist, beweist auch das Interesse des Bundesverbands der Autovermieter Deutschlands (BAV). Doch statt im Auto Teilen ebenfalls ein Potenzial für die zukünftige Mobilität und eine sauberere Umwelt zu sehen, fühlt er sich und seine Profite bedroht. Per juristischer Klage versucht er deshalb, den Menschen die Vermietung ihrer eigenen Autos zu vermiesen. Ein zukunftsorientiertes Konzept mit großem Nachhaltigkeitscharakter soll damit zerstörtwerden.

Mängel sieht nur der BAV, die Nutzer sind begeistert

Mit durchschnittlich 4,9 von 5 Sternen bewerten die Autonetzer ihre Leiherfahrungen. Man teilt nicht nur ein Auto, sondern eine Lebensphilosophie. Beschwerden hat es seit Beginn des Angebots 2010 nicht gegeben. Dennoch sieht der BAV im Teilen von Privatfahrzeugen eine „Gefahr für Leib und Leben“ und fordert: Fahrzeugbesitzer, die ihr eigenes Auto mit anderen teilen, sollen die gleichen Auflagen erfüllenwie gewerbliche Autovermieter. Eine Forderung, die ebenso absurd wie auch fernab jeglicher Gesetzeslage ist. Die Autonetzer-Gründer haben dasAngebot gemeinsam mit Rechtsexperten und Versicherungen entwickelt. Da der Gesetzgeber zwischen Gewerblichkeit und der Nutzung von privatem Vermögen klar unterscheidet, sind die Sharing-Pioniere von Autonetzer zuversichtlich, dass die Klage als haltlos zurückgewiesen wird.

Lobbyistenvs. Jungunternehmen

Mit dem juristischen Vorgehen gegen Autonetzer reiht sich der BAV ein in die Liste der Lobbyistenverbände, die getrieben sind von der eigenen Gewinnmaximierung und der Angst vor innovativer Konkurrenz. Sie scheuen Innovationen und gehen mit großem Geschütz gegen diese vor. Autonetzer sieht darin aber nicht nur eine Bedrohung, sondern auch eine Chance. „Allein die Aufmerksamkeit des BAV beweist, dass privates Carsharing eine ernstzunehmende Komponente zukünftiger Mobilität ist“, meinen die Autonetzer-Gründer und stellen die Frage: „Wie wenig ist man von der eigenen Dienstleistung und Qualität überzeugt, wenn man im privaten Carsharing eine solche Bedrohung sieht?“

Weitere Artikel aus der Kategorie...

Hinterlass einen Kommentar

* Mit dem Absenden dieses Kommentar-Formulars stimmen Sie der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten zu.

Über Uns

 

geistreich Digital ist ein E-Commerce und Social Media Magazin, das seit 2012 über den digitalen Wandel und den E-Commerce Tsunami berichtet.

Weitere Seiten in unserem Netzwerk:

 

geistreich Immobilien – Business Seite der geistreich GmbH.

geistreich Blog – Nachdenkliches

diehoffmeisters – private Seite

vitalheld – Sanitäshaus, Praxisbedarf

Rechtliches:

Impressum

Datenschutz

@2023 – All Rights reserved. Entwickelt und bereitgestellt von der geistreich GmbH.

Folge uns auf...