Facebook lockert die Regeln für Gewinnspiele und Promotions

von Pamela Bernsteiner
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Zum Top-Thema der Woche, der Änderung der Richtlinien für Facebook Gewinnspiele und Promotions, veröffentlichen wir noch einen Gastbeitrag von Pamela Bernsteiner.

Facebook-LogoBislang unterlagen Gewinnspiele und Promotions auf Facebook strengen Regeln. So mussten Gewinnspiele immer deutlich gekennzeichnet sein und durften nicht mit einer Facebook-Aktion in Verbindung stehen. Nun hat das soziale Netzwerk die Bestimmungen deutlich gelockert.

Titelbild

Für das Titelbild von Seiten gibt es keine inhaltlichen Einschränkungen mehr. Zuvor waren die Abbildung von Preisen, Informationen, Kauf- oder Like-Aufforderungen verboten. Diese Regelung gilt jetzt nicht mehr. Titelbilder dürfen nur nicht täuschen oder irreführend sein oder Urheberrechte verletzen. Zudem darf niemand dazu aufgefordert werden, das Titelbild in die eigene Chronik hochzuladen.

Gewinnspiele

Besonders locker sind nun auch die Gewinnspiel- und Promotion-Regeln auf Facebook: Ab sofort ist die Teilnahme via Like erlaubt und auch die Kommentarfunktion darf nun offiziell für eine Verlosung genutzt werden. Gewinnspiele müssen nicht mehr in einer eigenen App organisiert werden, sondern dürfen Facebook-Funktionen zur Vorraussetzung machen. Das erleichtert die Gestaltung von Promotions ungemein.

Nach wie vor ist eine vollständige Freistellung von Facebook von jedem Teilnehmer nötig sowie die Anerkennung, dass die Promotion in keiner Verbindung zu Facebook steht und in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert wird.

Des weiteren ist es nicht erlaubt persönliche Chroniken zur Organisation von Promotions zu nutzen (z. B. Aufforderungen wie „teile diesen Beitrag in deiner Chronik, um teilzunehmen“ oder „erhöhe deine Gewinnchancen durch Teilen in deiner Chronik“ sind nicht erlaubt).

Aber sämtliche andere Funktionen können nun für Promotions genutzt werden: Kommentare, Likes, das Hochladen von Fotos, private Nachrichten und Einträge in der Chronik.

Datenerfassung

Nach wie vor gilt: „Wenn du Inhalte und Informationen direkt von Nutzern erfasst, stellst du klar, dass du (und nicht Facebook) diese sammelst, und du weist darauf hin und holst die Zustimmung der Nutzer für deine Nutzung der von dir erfassten Inhalte und Informationen ein.“

Fazit

Auch wenn sich viele Seiten sowieso nicht an die Facebook-Regeln für Gewinnspiele und Promotions gehalten haben, so kann man nun sicher sein, dass man legal handelt wenn man Facebook-Funktionen zur Abwicklung, Abstimmung oder Teilnahme nutzt. Die neuen Richtlinien vereinfacht das Werben auf Facebook für Unternehmen deutlich und verstärkt dadurch wahrscheinlich auch die Teilnahme-Bereitschaft der Nutzer, wenn beispielsweise zur Teilnahme an einem Gewinnspiel nur das Liken eines Bildes nötig ist.

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